Vielen Dank, dass Du uns mit Infos versorgst und auf dem Laufenden hältst, liebe Lucy
Ich blicke da auch nicht durch und deshalb halte ich mich an die wenigen Tatsachen. Es wird im Vorfeld einfach zu viel spekuliert und das macht es insgesamt chaotisch. Ob nun Artikel 13 oder 17 auf dem Schlamassel drauf steht - ich hoffe, dass da noch einiges entschärft wird.
EU Urheberrechtsreform - Artikel 13/17
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Nichts zu danken liebe Gela
...genauso ist es durch die ganzen Spekulationen wird es chaotisch
Ich habe mich gefragt was macht Artikel 13 für einen Sinn...ich denke es geht darum:
Viele Influencer bereichern sich auf Kosten anderer...sie brauchen viele Follower um von ihren Internetauftritten gut leben zu können und dazu wird auch einiges genutzt auf das andere Rechte haben (Urheber)...es wird einfach alles "vermarktet" was Geld bringt ohne danach zu fragen ob man es nutzen darf oder nicht
Artikel 13 verhindert das, denn es darf etwas wo es einen Urheber gibt nur noch genutzt werden wenn man dafür bezahlt und bezahlen wollen sie nicht dafür, also sind sie gegen Artikel 13
Die Uploadfilter die da kommen sollen können es verhindern das etwas genutzt wird für das man bezahlen müsste, aber nicht bezahlt hat
Wie so oft müssen dann alle dafür "mitleiden" weil einige gemacht haben was sie wollen
Für alles was man nutzen möchte gibt es Lizenzen die man erwerben kann (z.B. Kauftuben) und es wird mehr CC Lizenzen geben, so das es noch genug gibt was wir Bastler ohne Kosten nutzen dürfen
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Liebe Lucy, danke dass Du uns auf dem laufenden hältst
Ich hoffe halt dass wir Bastler weiterhin freie Tuben und Bastelmaterial nutzen dürfen.
Denn so ein Filter kann ja nicht unterscheiden ob ich es privat nutzen oder es vermarkten möchte
und verweigert mir automatisch den Zugang zu diesem Material.
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Bei WoltLab ist jetzt folgendes zu lesen:
Zitat
Einschätzung der AuswirkungenWir haben uns intensiv mit dem beschlossenen Text der Richtlinie
befasst und uns von einem Anwalt für IT-Recht beraten lassen, um die
Auswirkungen auf Foren einschätzen zu können. Es handelt sich dabei
ausdrücklich nur um unsere eigene Einschätzung und unter Vorbehalt der
rechtlichen Umsetzung der Richtlinie durch die Gesetzgebung.Die
Debatte um die Richtlinie und insbesondere Artikel 13 bzw. 17 wurde in
den vergangenen Wochen und Monaten sehr leidenschaftlich geführt.
Bedauerlicherweise wurden dabei einige entscheidenden Aspekte sehr
undifferenziert betrachtet und in der Folge kam es zu irreführenden
Aussagen hinsichtlich der Auswirkung auf Foren. Der stellenweise nur
wenig beachtete Artikel 2 enthält die Definition der „Diensteanbieter
für das Teilen von Online-Inhalten“. Ausschließlich Dienste, die diese
Definitionen erfüllen, sind von der neuen Richtlinie – insbesondere
Artikel 13 bzw. 17 – betroffen.Damit eine Plattform unter die neue Richtlinie fällt, müssen die folgenden, entscheidenden Kriterien erfüllt sein:
1. Gewinnabsicht
Der Dienst muss die von seinen Nutzern hoch geladenen,
urheberrechtlich geschützte Werke zum Zwecke der Gewinnerzielung
bewerben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Dienste ohne
Gewinnabsicht von dieser Richtlinie nicht betroffen sind.2. Große Mengen von Inhalten
Die Definition ist nur zutreffend, wenn große Mengen an von Nutzern
hoch geladenen, urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst zur
Verfügung gestellt werden. Als große Menge kann man nach unserer
Einschätzung die Menge an Inhalte sehen, die über die großen
"Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten", wie z. B. Facebook
und YouTube, veröffentlicht werden. Kein uns bekanntes Forum kommt auch
nur ansatzweise an die Menge an Inhalten heran, die auf Plattformen wie
Facebook oder YouTube tagtäglich veröffentlicht werden.3. Signifikante Marktposition bei Online-Inhalten
Der Erwägungsgrund 62 konkretisiert zusätzlich, dass sich die
Definition nur auf Online-Dienste beziehen soll, „die auf dem Markt für
Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielen, indem sie mit anderen
Online-Inhaltediensten, wie Audio- und Video-Streamingdiensten, um
dieselben Zielgruppen konkurrieren“.Zusammenfassung
Die neue Richtlinie zum Urheberrecht und insbesondere Artikel 13 bzw.
17 muss zuerst in nationales Recht übernommen werden, bis dahin hat
diese keine rechtliche Relevanz. Dieser Prozess kann bis zu 2 Jahren
dauern, anders als EU-Verordnungen stellen Richtlinien selbst kein
Gesetz dar.Für Foren ändert sich nach unserer
Einschätzung auch in der Zukunft nichts, da diese nicht die in Artikel 2
genannten Kriterien zur Einstufung als „Dienstanbieter für das Teilen
von Online-Inhalten“ im Sinne dieser Richtlinie fallen. Solange diese
Kriterien nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Einschätzung der
Auswirkungen“), findet Artikel 13 bzw. 17 keine Anwendung.Marcel Werk
WoltLab CEODas hört sich sehr gut an
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Bei abloas.de wurde folgendes geschrieben:
ZitatHallo zusammen,
trotz des massiven Protests hat das EU-Parlament FÜR Artikel 13, der mittlerweile zu Artikel 17 geworden ist, gestimmt. Auch die EU-weit 150.000 bis 200.000 Demonstranten auf den Straßen und die über 5 Millionen Unterschriften konnten dies nicht verhindern. Die nun noch ausstehende Zustimmung des EU-Rats gilt als Formsache. Die einzelnen Länder haben danach etwa zwei Jahre Zeit, die EU-Entscheidung in nationales Recht umzusetzen.
Wie die deutschen Gesetze aussehen werden, bleibt abzuwarten. Es besteht weiterhin die Hoffnung, dass zumindest in der deutschen Praxis eine Lösung entwickelt wird, die auch kleinen und mittleren Foren, Hostern und anderen Plattformen, die Dateien für ihre Nutzer speichern, einen Betrieb ermöglicht. Wir von Abload machen jedenfalls ganz normal weiter - ihr braucht keine Angst haben, dass wir auf einmal unangekündigt von der Bildfläche verschwinden. Selbst wenn es irgendwann mal ernst werden sollte, würden wir euch immer rechtzeitig informieren und Optionen anbieten.
Vielen Dank für eure Treue, eure wichtigen Spendenbeiträge und das tolle Flair, das wir alle hier gemeinsam prägen.
Zuversichtliche Grüße aus Berlin
Jens (im Namen des Teams) -
Danke für die Neuigkeiten, liebe Lucy
Ja, das klingt wirklich recht gut. -
Lucy na hoffen wir das Beste
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Danke für die Info liebe Lucy hört sich für mich auch gut an.
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Danke für die Info liebe Lucy....... Mit solchen Aussagen kann man wenigstens mal was anfangen ( hoffen wir auf eine sehr lange Zeit das es so bleibt)
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Ganz lieben Dank Lucy
Das hört sich schon einigermassen gut an
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Gelesen danke schön
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Oh je, hat sich ja einiges geändert.
Ein Urwald voller neuer Gesetze.
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