Razzia bei KaZaA-Nutzern wegen Kinderpornografie-Verteilung

  • 57 Wohnungsdurchsuchungen in ganz Deutschland


    Nach Angaben des Bundeskriminalamtes BKA wurden in der Zeit vom 18.3.2003 bis 28.3.2003 bundesweit Wohnungen und Geschäftsräume von 57 Personen durchsucht, die über die Internet-Tauschbörse "KaZaA" kinderpornografische Dateien zum Tausch angeboten hatten.

    Die Durchsuchungen waren das Ergebnis einer mehrmonatigen, intensiven Überprüfung hinsichtlich deutscher Nutzer, die die Internet-Tauschbörse "KaZaA" zur Verbreitung kinderpornografischer Bild- und Videodateien missbrauchten. Im Verlauf dieser Schwerpunktmaßnahmen wurde durch die Zentralstelle des Bundeskriminalamtes für anlassunabhängige Recherche in Datennetzen (ZaRD) eine Vielzahl von Anbietern kinderpornografischer Dateien festgestellt.


    Gegen alle Tatverdächtigen wurden durch die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Verfahren führten nun im Rahmen der von der Zentralstelle "Kinderpornografie" im BKA koordinierten Operation "HERAKLES" zu Wohnungsdurchsuchungen bei den Beschuldigten. Dabei wurden u.a. insgesamt 72 Computer, 5.144 Datenträger und 405 Videos sichergestellt. Die Auswertung des sichergestellten Materials dauert zwar noch an, jedoch räumte die Mehrzahl der Beschuldigten zumindest den Besitz kinderpornografischen Materials ein.


    In einem Fall gelang es, auf Grund internationaler Rechtshilfe zeitgleich die Geschäftsadresse eines Beschuldigten in Deutschland und dessen Wohnsitz in Frankreich zu durchsuchen.


    Den Beschuldigten drohen bei beweiskräftiger Überführung Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren, da sie durch das Anbieten der kinderpornografischen Bild- und Videodateien bei "KaZaA" diese Dateien nicht nur selbst besaßen, sondern sie auch im Internet verbreiteten.


    Mit der Operation "HERAKLES" setzte das Bundeskriminalamt Feststellungen der ZaRD sowie Hinweise von Privatpersonen und Polizeidienststellen auf die Verbreitung von Kinderpornografie unter Ausnutzung der Internet-Tauschbörse "KaZaA" um. Das BKA führt damit die in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet fort. Diese Schwerpunktmaßnahme zeigt, dass eine wirksame Strafverfolgung deutscher Täter durch die Polizei auch in neuen, für diesen Deliktsbereich interessanten Internetdiensten gewährleistet werden kann, so das BKA. Es soll daher auch in Zukunft Ziel polizeilicher Maßnahmen sein, das Internet im Rahmen anlassunabhängiger Recherchen aktiv auf verbotene Inhalte zu überprüfen und Straftäter zu ermitteln.

    Kinderpornographie ist ja wohl das Letzte - gut das dieser Schlag gelungen ist ! ! !

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