...deine Seite ist sehr schön liebe Kitty
Beiträge von Lucy
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Wie schade...ich drücke dir ganz fest die Daumen für die nächsten Besuche oder Trefffen...toi toi toi
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Einen wunderschönen Urlaub wünsche ich dir liebe Gela
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Hallo Sacha...schön das du dich noch mal gemeldet hast...alles Gute wünsche ich dir
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Hallo Hannah...ja es ist erlaubt die fertigen Bilder auch in einem anderen Forum zu zeigen
Bitte achte dabei auf die Copy-Angaben...bei dem Cluster den du verbastelt hast, hast du einfach das ©Lucy stehen lassen das muss weg radiert werden und auf deinem Bild muss dann stehen: Cluster by Lucy
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Bei abloas.de wurde folgendes geschrieben:
ZitatHallo zusammen,
trotz des massiven Protests hat das EU-Parlament FÜR Artikel 13, der mittlerweile zu Artikel 17 geworden ist, gestimmt. Auch die EU-weit 150.000 bis 200.000 Demonstranten auf den Straßen und die über 5 Millionen Unterschriften konnten dies nicht verhindern. Die nun noch ausstehende Zustimmung des EU-Rats gilt als Formsache. Die einzelnen Länder haben danach etwa zwei Jahre Zeit, die EU-Entscheidung in nationales Recht umzusetzen.
Wie die deutschen Gesetze aussehen werden, bleibt abzuwarten. Es besteht weiterhin die Hoffnung, dass zumindest in der deutschen Praxis eine Lösung entwickelt wird, die auch kleinen und mittleren Foren, Hostern und anderen Plattformen, die Dateien für ihre Nutzer speichern, einen Betrieb ermöglicht. Wir von Abload machen jedenfalls ganz normal weiter - ihr braucht keine Angst haben, dass wir auf einmal unangekündigt von der Bildfläche verschwinden. Selbst wenn es irgendwann mal ernst werden sollte, würden wir euch immer rechtzeitig informieren und Optionen anbieten.
Vielen Dank für eure Treue, eure wichtigen Spendenbeiträge und das tolle Flair, das wir alle hier gemeinsam prägen.
Zuversichtliche Grüße aus Berlin
Jens (im Namen des Teams) -
Bei WoltLab ist jetzt folgendes zu lesen:
Zitat
Einschätzung der AuswirkungenWir haben uns intensiv mit dem beschlossenen Text der Richtlinie
befasst und uns von einem Anwalt für IT-Recht beraten lassen, um die
Auswirkungen auf Foren einschätzen zu können. Es handelt sich dabei
ausdrücklich nur um unsere eigene Einschätzung und unter Vorbehalt der
rechtlichen Umsetzung der Richtlinie durch die Gesetzgebung.Die
Debatte um die Richtlinie und insbesondere Artikel 13 bzw. 17 wurde in
den vergangenen Wochen und Monaten sehr leidenschaftlich geführt.
Bedauerlicherweise wurden dabei einige entscheidenden Aspekte sehr
undifferenziert betrachtet und in der Folge kam es zu irreführenden
Aussagen hinsichtlich der Auswirkung auf Foren. Der stellenweise nur
wenig beachtete Artikel 2 enthält die Definition der „Diensteanbieter
für das Teilen von Online-Inhalten“. Ausschließlich Dienste, die diese
Definitionen erfüllen, sind von der neuen Richtlinie – insbesondere
Artikel 13 bzw. 17 – betroffen.Damit eine Plattform unter die neue Richtlinie fällt, müssen die folgenden, entscheidenden Kriterien erfüllt sein:
1. Gewinnabsicht
Der Dienst muss die von seinen Nutzern hoch geladenen,
urheberrechtlich geschützte Werke zum Zwecke der Gewinnerzielung
bewerben. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass Dienste ohne
Gewinnabsicht von dieser Richtlinie nicht betroffen sind.2. Große Mengen von Inhalten
Die Definition ist nur zutreffend, wenn große Mengen an von Nutzern
hoch geladenen, urheberrechtlich geschützte Werke über den Dienst zur
Verfügung gestellt werden. Als große Menge kann man nach unserer
Einschätzung die Menge an Inhalte sehen, die über die großen
"Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten", wie z. B. Facebook
und YouTube, veröffentlicht werden. Kein uns bekanntes Forum kommt auch
nur ansatzweise an die Menge an Inhalten heran, die auf Plattformen wie
Facebook oder YouTube tagtäglich veröffentlicht werden.3. Signifikante Marktposition bei Online-Inhalten
Der Erwägungsgrund 62 konkretisiert zusätzlich, dass sich die
Definition nur auf Online-Dienste beziehen soll, „die auf dem Markt für
Online-Inhalte eine wichtige Rolle spielen, indem sie mit anderen
Online-Inhaltediensten, wie Audio- und Video-Streamingdiensten, um
dieselben Zielgruppen konkurrieren“.Zusammenfassung
Die neue Richtlinie zum Urheberrecht und insbesondere Artikel 13 bzw.
17 muss zuerst in nationales Recht übernommen werden, bis dahin hat
diese keine rechtliche Relevanz. Dieser Prozess kann bis zu 2 Jahren
dauern, anders als EU-Verordnungen stellen Richtlinien selbst kein
Gesetz dar.Für Foren ändert sich nach unserer
Einschätzung auch in der Zukunft nichts, da diese nicht die in Artikel 2
genannten Kriterien zur Einstufung als „Dienstanbieter für das Teilen
von Online-Inhalten“ im Sinne dieser Richtlinie fallen. Solange diese
Kriterien nicht erfüllt sind (siehe Abschnitt „Einschätzung der
Auswirkungen“), findet Artikel 13 bzw. 17 keine Anwendung.Marcel Werk
WoltLab CEODas hört sich sehr gut an
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Nein du solltest nichts in die Tonne schmeissen, denn es steht ja noch nicht fest wie das Gesetz genau aussehen wird
Die einzelnen Punkte werden noch verhandelt und es wird "Ausnahmen" geben...sobald alles feststeht kannst du die Tonne füllen
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Es gibt doch so viel Deko und Beiwerk womit man die Bilder verziert, gilt das dafür auch ?Ja...jeder der Deko und Beiwerk auf einer Internetseite ausstellt kann seine Sachen zur Nutzung anbieten und dazu kann er auch eine CC-Lizenz erstellen
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.....Wie sieht es denn aus, wenn ich meine eigenen erstellten Poser nutze ? Brauche ich da dann auch so eine Lizenz wenn ich die Bilder damit auf einer HP einstelle, oder gilt das nur für die die meine Poser nutzen wollen?........Die CC-Lizenz ist für die anderen gedacht die deine Poser nutzen wenn du eine Nutzung erlaubst
Auf deinen Bildern kannst du zu deinen Posern ein © machen oder du schreibst zu den Bildern die du machst Render & Design by Maicoh...das Render & Design by Maicoh lässt dann ganz klar erkennen du als Ersteller (Designer) des Bildes auch die Rechte am Render (Poser) hast
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Ich hoffe ich habe alles verständlich beschrieben...wenn noch Fragen dazu sind könnt ihr die hier stellen
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Beispiel:
Das seht ihr auf meiner Homepage
Das CC steht für die Lizenz
Die Person mit dem BY drunter bedeut das bei der Nutzung ein "...by Lucy" auf eurem Bild stehen muu
Das durchgestrichene Dollarzeichen mit dem NC bedeutetdie Nutzung darf nur zu NC = Non-Commercial = zu Nicht Kommerziellen Zwecken sein...ihr dürft also nicht von meinem Material verkaufen oder sonst wie Geld damit machen
Da kein Gleichheitszeichen also das ND drauf steht ist die Bearbeitung nicht verboten...das bedeute z.B. das man das Material einfärben darf...würde das ND dabei stehen darf man das nicht
Wisst ihr nicht was die Bildchen bedeuten kann man auch auf das Icon oder den Link klicken...dort erscheint dann ein Text in dem beschrieben ist was erlaubt und was verboten ist...der Text ist zur Zeit noch in Englisch...demnächst soll man das auch auf Deutsch einstellen können
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Wichtig!
Erstellt man so eine Lizenz, dann kann festlegen was erlaubt und was verboten ist und dazu gibt es sogenannte Module...die sehen so aus
und dann gibt es noch dieses
Diese "Bildchen" und Bustaben solltet ihr kennen, dann sieht man sofort was und wie man etwas nutzen darf
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Die CC-Lizenzen wird man als Bastler immer mehr im Internet sehen
Warum?
...weil man wenn Artikel 13/17 durchkommt für die Nutzung von Bildern, Fotos, Tuben, etc. eine Lizenz braucht
Was ist das?
Creative Commons nicht der Name einer einzigen Lizenz, sondern einer gemeinnützigen Organisation...die Abkürzung ist CC (englisch für schöpferisches Gemeingut)
Die Organisation, die 2001 in den USA gegründet wurde veröffentlicht verschiedene Standard-Lizenzverträge, mit denen ein Autor (Urheber) der Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an seinen Werken einräumen kann
Auf meiner Homepage gibt es eine solche CC-Lizenz...das sieht dort so aus
Was das bedeutet und wie ihr erkennen könnt was erlaubt ist und was nicht erkläre ich euch in den folgenden Beiträgen
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Nichts zu danken liebe Gela
...genauso ist es durch die ganzen Spekulationen wird es chaotisch
Ich habe mich gefragt was macht Artikel 13 für einen Sinn...ich denke es geht darum:
Viele Influencer bereichern sich auf Kosten anderer...sie brauchen viele Follower um von ihren Internetauftritten gut leben zu können und dazu wird auch einiges genutzt auf das andere Rechte haben (Urheber)...es wird einfach alles "vermarktet" was Geld bringt ohne danach zu fragen ob man es nutzen darf oder nicht
Artikel 13 verhindert das, denn es darf etwas wo es einen Urheber gibt nur noch genutzt werden wenn man dafür bezahlt und bezahlen wollen sie nicht dafür, also sind sie gegen Artikel 13
Die Uploadfilter die da kommen sollen können es verhindern das etwas genutzt wird für das man bezahlen müsste, aber nicht bezahlt hat
Wie so oft müssen dann alle dafür "mitleiden" weil einige gemacht haben was sie wollen
Für alles was man nutzen möchte gibt es Lizenzen die man erwerben kann (z.B. Kauftuben) und es wird mehr CC Lizenzen geben, so das es noch genug gibt was wir Bastler ohne Kosten nutzen dürfen
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Verwirrend wird das Ganze dadurch das es unterschiedliche Aussagen gibt...die setzen sich zusammen aus dem was Tatsache ist und aus dem was manche denken was da jetzt alles kommen könnte...bei allem was man liest muss man nun unterscheiden zwischen Tatsache und Vermutungen
Das was Tatsache ist habe ich euch als Info geschrieben und demnach ist noch keiner "betroffen"...deshalb muss auch in den Foren noch nichts geändert werden
Ändert man jetzt schon etwas in den Foren dann sind das sozusagen reine Vorsichtsmaßnahmen...diese zu treffen ist nicht verkehrt, denn beim Urheberrecht wird sich 100% ig was ändern
Taggerworld schließt das Forum und startet ganz neu mit einem Forum...dazu hatte ich ja schon geschrieben das ich denke das dies sehr schlau ist...denn Taggerworld ist zu groß, die können es nicht schaffen alles so nachzuschauen und raus zu nehmen ohne das etwas übersehen werden könnte
Nimmt man dagegen Lions Gate kann man sagen hier ist alles so, dass man den Überblick hat und daher ist ein Neustart meiner Meinung nach nicht notwendig
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Info:
Artikel 13 wurde umbenannt in Artikel 17...also wenn ihr etwas über Artikel 17 hört, dann ist das der ehemalige Artikel 13
EU-Parlament hat der Urheberrechtsreform zugestimmt...damit gibt es jetzt eine sogenannte RICHTLINIE (noch keine Gesetz)
Am 9.April kommt es zur endgültigen Ratsentscheidung...der Rat der EU besteht aus den Vertretern der Länder...für Deutschland ist das Frau Merkel
Bei dieser Abstimmung durch die der EU angehörigen Länder müssen folgende Bedingungen erfüllt werden um Artikel 17 durch zu bekommen:
55 % der EU Länder müssen zustimmen
65 % der Bevölkerung der EU müssen zustimmen
...stimmen weniger zu, dann wird die Richtlinie gekippt
Falls die EU-Staaten zustimmen, hätten sie rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Das bedeutet das wir also Lions Gate abwarten müssen wie am 9.April abgestimmt wird